Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für (Reise)veranstaltungen des KLB Diözesanverbandes Augsburg und des KLB Bildungswerk e.V.

 

Die Katholische Landvolkbewegung Diözese Augsburg und das KLB Bildungswerk Augsburg e.V., führen unterschiedliche Veranstaltungen für verschiedene Zielgruppen durch. Angebote der Erwachsenen- und Familienbildung werden mit kirchlichen als auch öffentlichen Mitteln gefördert. Gewinnabsichten verfolgen die Veranstalter mit ihren Angeboten nicht. Gleichwohl ist im Interesse aller Beteiligten ein verlässlicher rechtlicher Rahmen unerlässlich. Diesem Ziel dienen die nachfolgenden Teilnahmebedingungen, die Grundlage für die Beteiligung an der Veranstaltung sind:

1. Leistungen

Inhalt und Umfang der vom Veranstalter geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung. Unternehmungen, die im Rahmen der Programmbeschreibung ausdrücklich selbstständig für die Teilnehmer ermöglicht werden und nicht im Reisepreis enthalten sind, können auf eigenes Risiko, eigene Kosten, eigenverantwortlich und ohne Aufsicht der entsprechenden Aufsichts- oder Begleitpersonen des Veranstalters durchgeführt werden.

2. Leistungsänderung

a)        Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von der Programmbeschreibung, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, sofern wesentliche Programminhalte nicht gewährleistet werden können. Die Teilnehmer werden unverzüglich informiert, bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Gleiches gilt, soweit die Veranstaltung aufgrund außergewöhnlicher Umstände (§ 651 j BGB) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt und daher nicht durchgeführt werden kann.

b)        Vor Beginn der Veranstaltung ist der Veranstalter verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

3. Rücktritt durch den Teilnehmer

Ein Rücktritt vor Beginn der Veranstaltung ist möglich. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer zurück oder nimmt er nicht an der Veranstaltung teil, so steht dem Veranstalter eine Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen zu. Bei der Berechnung der Entschädigung sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen durch anderweitige Verwendung der Leistung zu berücksichtigen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Höhe einer Aufwandsentschädigung ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Teilnahmegebühr pro Person und beträgt

bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn                   15% der Teilnahmegebühr,
vom 30. bis zum 22. Tag vor Veranstaltungsbeginn    25% der Teilnahmegebühr,
vom 21. bis zum 16. Tag vor Veranstaltungsbeginn    35% der Teilnahmegebühr,
vom 15. bis zum 09. Tag vor Veranstaltungsbeginn    50% der Teilnahmegebühr,
vom 08. bis zum 02. Tag vor Veranstaltungsbeginn    65% der Teilnahmegebühr
sowie ab 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichtteilnahme           80% der Teilnahmegebühr.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen. Das gesetzliche Recht zur Benennung einer Ersatzperson nach § 651b BGB bleibt unberührt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Teilnahmeerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer dem Veranstalter als Gesamtschuldner für die Teilnahmegebühr und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

4. Mitwirkung

Der Teilnehmer ist entsprechend der jeweiligen Programmbeschreibung zur Mithilfe und Mitgestaltung der Veranstaltung verpflichtet. Dies gilt auch für Vor- und Nachbereitungsveranstaltungen. Es wird erwartet, dass sich der Teilnehmer im Rahmen der inhaltlich-thematischen Zielsetzung der Angebote mitgestaltend beteiligt. Die Anweisungen und Verbote der Veranstaltungsleiter bzw. der Aufsichts- und Begleitpersonen sind zwingend zu beachten.

5. Gewährleistung

a)        Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

b)        Für die Dauer einer nichtvertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Teilnehmer eine entsprechende Herabsetzung der Teilnahmegebühr verlangen. Diese ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Abschlusses des Vertrages der Wert der Veranstaltung in mangelfreiem Zustand zu dem tatsächlichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Teilnehmer unterlässt, den Mangel unverzüglich bei dem jeweils verantwortlichen Leiter der Veranstaltung anzuzeigen.

c)         Wird eine Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags aus einem wichtigen Grund, den der Veranstalter zu vertreten hat, gerechtfertigt ist. Der Teilnehmer schuldet dem Veranstalter den auf die nicht in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil der Teilnahmegebühr.

d)        Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden und gering zu halten und dem Schadenseintritt entgegenzuwirken. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung vor Ort unverzüglich den Betreuungspersonen des Veranstalters zur Kenntnis zu geben und Abhilfe zu verlangen.

e)        Etwaige Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorhergesehener Beendigung der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde. Ansprüche des Teilnehmers verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. Der Ausschluss von Ansprüchen und die Verjährungsfristen gelten für Ansprüche jeglicher Art auch aus unerlaubter Handlung.

6. Haftung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die dreifachen Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung für Sachschäden bei deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die aus fremden Leistungen lediglich vermittelt werden und die in der Programmbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

7. Versicherungen

Der Veranstalter unterhält eine Haftpflichtversicherung, deren Umfang beim Veranstalter eingesehen werden kann. Für weitere Versicherungen sind die Teilnehmer selbst verantwortlich, insbesondere zur Deckung von Rückführungskosten im Falle der Krankheit sowie für den Fall des Rücktritts von der Veranstaltung.

Ein Versicherungsschutz für Reiseteilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung des Veranstalters oder einer Haftpflichtversicherung für die Haftpflicht von Teilnehmern besteht nicht. Den Teilnehmern obliegt es, einen entsprechenden Versicherungsschutz selbst durch Abschluss einer privaten Unfallversicherung oder Privathaftpflichtversicherung zu besorgen.

8. Mitteilungspflichten

Der Veranstalter ist rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung über Krankheiten oder Gebrechen bzw. sonstige erhebliche Umstände mit Auswirkungen auf die Veranstaltungsteilnahme zu informieren. Eine Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.

9. Nutzungsrechte

a)        Die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung erhobenen persönlichen Daten dürfen für Zwecke der Veranstaltungsverwaltung gespeichert und genutzt werden.

b)        Fotos und Videoaufnahmen, die während der Veranstaltung entstehen, dürfen vom Veranstalter unentgeltlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Dies gilt für jede Form der Verwendung, insbesondere auch in Print- und Online-Medien.

 

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Rechtsunwirksame Bestimmungen werden unter Berücksichtigung von Treu und Glauben durch rechtswirksame Bestimmungen ersetzt, die dem Ziel und Zweck der rechtsunwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

Stand der Teilnahmebedingungen: 31.08.2020

   

Allgemeine Verwaltungshinweise für die Anmeldung und zur Mitgliedschaft

 

Tagesveranstaltungen

Bei Abendveranstaltungen und Tagesseminaren genügt die telefonische Anmeldung. Wir versenden zu solchen Veranstaltungen keine Anmeldebestätigung. Sie werden nur verständigt, falls die Veranstaltung nicht zustande kommt. Anfallende Kosten begleichen Sie bitte in bar vor Ort.

 

Mehrtägige Veranstaltungen

Für mehrtägige Veranstaltungen benötigen wir immer eine verbindliche Anmeldung in schriftlicher Form.

 

Überweisung der Teilnahmegebühr

als Voraussetzung für die verbindliche Anmeldung:

Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung mit der Bitte, die Teilnehmergebühr bis zum festgelegten Termin zu begleichen. Beachten Sie bitte auch die Hinweise bei den Teilnahmebindungen unter: „Rücktritt durch den Teilnehmer“. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktritts-Versicherung.

Teilnehmerliste

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir bei (mehrtägigen) Veranstaltungen und Fahrten vorab eine Teilnehmerliste mit allen Namen, Wohnorten und Telefonnummern zusenden. Diese Liste dient Absprachen untereinander (Bildung von Fahrgemeinschaften, Kennenlernen, Zimmerbelegung). Sie ist nur für den internen Gebrauch gedacht und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Als Teilnehmer/in unserer Angebote erklären Sie sich mit dieser Regelung einverstanden, es sei denn Sie widersprechen dieser Regelung ausdrücklich in schriftlicher Form.

 Sie sind kein Mitglied der Katholischen Landvolkbewegung?

Für Veranstaltungen, bei denen die Anmeldung bei der KLB-Diözesanstelle in Augsburg erfolgt, gilt folgende Regelung:

Allen Teilnehmern, die nicht Mitglied der KLB sind, berechnen wir einen Verwaltungskostenzuschlag, der für die Veranstaltungen einzeln ausgewiesen wird.

Ein Beitritt zur KLB (Familienmitgliedschaft, Jahresbeitrag 25 €) wird sofort berücksichtigt und die Bearbeitungsgebühr entfällt.

  

Wie Sie Mitglied bei der KLB werden können!

Die Mitgliedschaft in der KLB Augsburg steht allen Personen offen, die Zweck und Aufgaben des Diözesanverbandes anerkennen. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag (s. Beitrittserklärung).

 

Die Aufnahme kann als Familie, als Ehepaar oder als Einzelperson erfolgen, der Jahresbeitrag beträgt 25 €. Sie erhalten dafür sechs Mal im Jahr unsere Verbandszeitschrift „Land aktiv“ mit Reportagen, Diskussionen, Berichten zu religiösen, gesellschaftlichen und landspezifischen Themen und den Augsburger Diözesanseiten und die vergünstigte Teilnahme an Veranstaltungen.

Für weitere Auskünfte stehen unsere Ansprechpartner, der Diözesanvorstand und die Diözesanstelle zur Verfügung. Wir freuen uns, wenn Sie sich der Katholischen Landvolkbewegung anschließen und auf dem Land etwas bewegen wollen.

 

Bitte beachten Sie:

Die KLB Diözesanstelle behält sich das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. Ebenso sind Irrtümer in der Veröffentlichung nicht ausgeschlossen.

Ihre Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert.

Mit der Mitteilung Ihrer E-Mail Adresse zeigen Sie sich einverstanden, von uns Hinweise auf weitere Veranstaltungen zu bekommen.