Streuobst für alle

Erste Bäume sind gepflanzt

In unserem, durch den Staat geförderten, Projekt "Streuobst für alle", werden zur Zeit die ersten Bäume gepflanzt. Herzlichen Dank an Familie Skarke und Familie Katzenschwanz für die Beteiligung und die Bilder.

Wer sich noch beteiligen möchte: Bis Mai 2024 können Bäume beantragt und gepflanzt werden. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.

Die KLB Augsburg unterstützt das Bayerische Förderprogramm "Streuobst für alle"

Der Streuobstanbau ist in Bayern über Jahrhunderte entstanden. Er hat höchste Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Die KLB Augsburg unterstützt daher den Bayerischen Streuobstpakt: Streuobstwiesen sollen erhalten und bis 2035 zusätzlich eine Million Streuobstbäume neu gepflanzt werden.

Was wird gefördert?

  • der Kauf von Streuobstbäumen zum Zweck der Pflanzung in Bayern
  • Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche), Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind
    • die Apfelsorten Akane, Braeburn, Brava, Cox Orange, Elstar, Fuji, Gala, Golden Delicious, Granny Smith, Greenstar, Jonagold, Jonagored, Kanzi, Mairac, Pink Lady, Pinova, Red Delicious, Rubens und Rubinette,
    • die Birnensorten Abate Fetel (= Abbé Fétel) und Dessertnaja,
    • Hasel,
    • Bäume für Erwerbsanlagen (Pflanzdichte von über 100 Obstbäumen je Hektar),
    • Ausgleichs – und Ersatzpflanzungen, die im Rahmen von behördlichen Auflagen vorgeschrieben sind,
    • Bäume, deren Erwerb über andere Förderprogramme gefördert wird.

Was kostet es?

  • Zuwendungsfähig ist der Bruttokaufpreis (also inkl. Mwst.) der Obstbäume.
  • Der Kaufpreis in Höhe von max. 45,- € ist durch die Rechnung einer Baumschule, die auf die Katholische Landvolkbewegung Augsburg, Kitzenmarkt 20, 86150 Augsburg ausgestellt ist, nachzuweisen.
  • Ein höherer Einkaufspreis, sowie sonstige Ausgaben und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Pflanzung (z.B. Baumpfähle) und der Pflege der Bäume anfallen, sind nicht zuwendungsfähig.

Welche Voraussetzungen gelten für das Pflanzgut?

  • Die hochstämmigen Obstbaumarten müssen eine Stammhöhe von im Regelfall 180 cm, mindestens aber 140 cm aufweisen.
  • Die Obst-Hochstämme Apfel, Birne und Kirsche müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Andere Obstbäume können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.
  • Bei den Bäumen muss es sich um wurzelnackte Bäume oder Ballenpflanzen handeln. Containerpflanzen sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Die Qualitätsanforderungen sind von der Baumschule auf der Rechnung oder auf einem gesonderten Dokument zu bestätigen.

Wer kann mitmachen?

  • Wer auf einem eigenen Grundstück mindestens einen Baum pflanzen will, nimmt bitte vor dem Kauf des Baumes mit uns Kontakt auf (siehe unteres Anmeldeformular)